Dienstvereinbarung zur Nutzung von IT-Diensten der TUM (Auszug)
Die "Dienstvereinbarung über die Nutzung der Dienste zur elektronischen Informationsverarbeitung und Telekommunikation (I&T- Dienste) an der Technischen Universität München" definiert u.a. den Anwendungsbereich, die allgemeinen Regelungen zur Nutzung der Dienste, zu Datenschutz, Protokollierung und Auswertungen, zur Datenkommunikation (E-Mail und Internet-Zugang) und die Regeln zur Missbrauchsverhütung.
Dienstliche Nutzung
- Die I&T - Dienste werden zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.
- Die private Nutzung ist lediglich in untergeordnetem Umfang geduldet, soweit der dienstliche Gebrauch dadurch nicht beeinträchtigt wird.
- Mit der privaten Nutzung der Dienste willigt der/die Beschäftigte ein, dass die private Nutzung von der TUM in gleicher Weise wie die dienstliche Nutzung behandelt wird.
Missbrauch
- Die I&T - Dienste dürfen nicht in einer Weise genutzt werden, die Straftatbestände erfüllt bzw. das Erfüllen von Straftatbeständen fördert oder darauf gerichtet ist den Geschäftsbetrieb der TUM zu schädigen bzw. eine solche Schädigung, für den/die Beschäftigte/n erkennbar, zur Folge hätte (z. B. bewusstes Speichern oder Verbreiten von fremden-feindlichen oder pornographischen Inhalten oder sog. Viren).
- Das Herunterladen, Speichern und Benutzen von Computer-Spielen ist untersagt.
Protokollierung
- Die Nutzung der I&T - Dienste darf ausschließlich zu folgenden Zwecken protokolliert werden:
- Herstellung der Betriebssicherheit und Integrität der Systeme
- Nachweis über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- technische Fehlerfindung in den Systemen
- Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Systeme zu Abrechnungszwecken.
- Eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle erfolgt nicht. Die Protokollierung (etwa des Zugriffs auf Internet-Seiten oder der Versendung von Email) findet nur in Bezug auf das dienstbereitstellende Gerät und ggf. die genutzte Identifikation (Log on) statt.
Die vollständige Regelungen entnehmen Sie bitte der Dienstvereinbarung (PDF, 35 KB).