Was muss meine E-Mail-Signatur enthalten?

E-Mails sollten aus Gründen der Höflichkeit und zur einfacheren Kontaktaufnahme am Ende eine lesbare Signatur enthalten, die Namen, Organisatorische Zuordnung, Adresse, Telefonnummer etc. umfasst. Die Signatur wird im Allgemeinen durch zwei Bindestriche und ein Leerzeichen ('-- ') abgetrennt.

Als Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegen Mitarbeitende der TUM nicht den Zwängen des Gesetzes über das elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister und Unternehmensregister (EHUG). Sie müsse also keine Angaben über Unternehmensdetails machen.

Der Styleguide der TUM schlägt folgendes Format vor: